Anlagenbuch / Elektroattest
Die Instandhaltung und Überprüfung von elektrischen Anlagen ist über das Elektrotechnikgesetz und den zugehörigen Verordnungen samt ÖVE/ÖNORM E 8001 verbindlich geregelt.
- Erstprüfung ÖVE/ÖNORM E8001-6-61
- Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen ÖVE/ÖNORM E8001-6-62
- Das Anlagenbuch und Prüfberichte ÖVE/ÖNORM E8001-6-63
Prüfintervalle für wiederkehrende Prüfungen:
10 Jahre in Ausnahmefällen ohne besondere Beanspruchungen (Versicherungen, Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben)
Im (nicht näher erläuterten) Normalfall längstens 5 Jahre.
Längstens 3 Jahre im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung der elektrischen Anlagen oder von Teilen der elektrischen Anlagen durch mechanische Einwirkungen, starke Verschmutzung, Chemikalien, Feuchtigkeit, Kälte oder Hitze, wie z.B. in Produktionsbetrieben, Tischler oder Mechanikerwerkstätten, Bäckerei- oder Friseurbetrieben, Blumenbindereien, Küchen oder in explosionsgefährdeten Bereichen
Längstens 1 Jahr im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung durch das Zusammentreffen von mehreren der oben genannten Einwirkungen. (Dies ist bei Ex-Bereichen quasi immer der Fall.)
Längstens 1 Jahr für wiederkehrender Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 der Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994